Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte und ähnliches. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Bestellers widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns nur, wenn wir ausdrücklich und schriftlich mit Ihnen einverstanden erklären.

  2. Wir sind bemüht, alle Arbeiten in bester Qualität auszuführen. Sollten dennoch Fehler auftreten, müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Abnahme des Auftrages unter Vorlage sämtlicher auftragsbezogener Unterlagen gerügt werden. Wir werden in den Fällen begründeter Reklamationen in angemessener Zeit kostenlos nachbessern oder Ersatz liefern. Sollten die Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen fehlschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Schadensersatzansprüche jedweder Art des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, uns trifft ein grobes Verschulden.

  3. Alle vom Besteller uns übergebenen Originale, Filme und Arbeitsunterlagen behandeln wir mit größter Sorgfalt. Sollten wir die übergebenen Unterlagen dennoch beschädigen oder verlieren, haften wir nur in Höhe des Materialwertes. Die Erstattung von Herstellungs- und Aufnahmekosten, sowie Gagen und Honorarforderungen und allen sonstigen Folgekosten sind von der Haftung ausgeschlossen, es sei denn, dass uns ein grobes Verschulden trifft.

  4. Wir liefern ab Werk. Der Versand erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

  5. Wird uns die Lieferung bzw. Leistung aus, von uns zu vertretenden Gründen, unmöglich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, uns trifft ein grobes Verschulden.

  6. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse sowie Betriebstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, Produktion von Ausschuss, Streik oder Aussperrung, erheblicher Personalausfall durch Krankheit, gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder bei einem unserer Zulieferer eintreten. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, hat uns der Besteller eine angemessene, zusätzliche Lieferzeit einzuräumen. Haben wir zum Ablauf dieser Karenzzeit nicht geliefert, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Andere Ansprüche wegen Verzuges, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn, uns trifft ein grobes Verschulden.

  7. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zahlbar.

  8. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller sowie die Zukünftigen, soweit sie mit der gelieferten Ware im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.

    Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser weiteren Veräußerung ab und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert, oder ob sie mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterveräußert, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.

    Zur Einbeziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Jedoch verpflichten wir uns, dieses nicht zu tun, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.

    Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller gem. §950 BGB, ohne uns zu verpflichten.

    Wird die in unserem Eigentum stehende Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes unserer Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zu Zeit der Verarbeitung. Der Besteller wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns verwahren.

    Wir verpflichten uns, auf Anforderungen die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.

    Nehmen wir Wechsel als Zahlungsmittel entgegen, besteht unser Eigentumsvorbehalt solange fort, bis feststeht, dass wir aus diesem Wechsel nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Aufgrund der abgetretenen Forderung beim Besteller eingehende Wechsel werden hiermit an uns abgetreten und indossiert. Der Besteller verwahrt die indossierten Wechsel für uns.

  9. Erfüllungsort ist Bielefeld. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den mit uns geschlossenen Verträgen ist für den kaufmännischen Geschäftsverkehr Bielefeld; für den nicht-kaufmännischen Geschäftsverkehr gilt die gesetzliche Regelung.
 
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